Sterbebegleitung in Corona Verordnung ausdrücklich erlaubt
Aktuelle Informationen zur Sterbebegleitung in Pandemiezeiten
In Zeiten der Pandemie gelten strenge Besuchsregelungen. Für die Begleitung Sterbender gibt es aber Ausnahmen.
Sterbebegleitung im privaten Haushalt
Eine Sterbebegleitung zu Hause ist aber weiterhin möglich, da in der Regel nur eine Person zum Haushalt des Sterbenden dazukommt.
Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Sterbebegleitung in Alten- und Pflegeeinrichtungen
Ebenso gibt es strenge Auflagen für Besuche in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen. Dennoch ist eine Sterbebegleitung weiterhin möglich und ausdrücklich in der Corona- Verordnung des Landes Baden-Württemberg erlaubt. Hier können die Leitungen der Einrichtungen sogar weitere Ausnahmen zulassen, wenn es um die Begleitung Sterbender geht.
Wenden Sie sich an die Einrichtung oder direkt an uns.